Honorarkürzung bei Psychotherapeuten – Eine paradoxe Entscheidung


1. ,,Überproportionale Honorarerhöhungen’’ stehen im Widerspruch zu unangemessenem
Honorar von  Psychotherapeuten.

2. Das Bundessozialgericht hat wiederholt bestätigt, dass das Honorar für die
psychotherapeutische Versorgung zu gering ausfällt.

3. Wird sich der Beruf eines Psychotherapeuten zukünftig noch lohnen
Wenn nein, mit welchen Folgen ist zu rechnen?

4. Was ist der Subtext, wenn die Honorarkürzung finanzielle Löcher nicht stopft und ein
eingeschränktes Angebot von ambulanter Psychotherapie zu vielfach höheren Folgekosten führen?

5. Ziele

6. Unterstützung

 

Eine kleine Anmerkung vorweg: Psychotherapie wird sowohl von Psychologen als auch von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt. Wenn Psychotherapie im folgenden Text erwähnt wird, bezieht sie sich dementsprechend auf beide Fachgruppen.

,,Überproportionale Honorarerhöhungen’’ stehen im Widerspruch zu unangemessenem Honorar von Psychotherapeuten.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat eine Kürzung des Honorars für Psychotherapeuten von 10 % gefordert. In den Verhandlungen wurden 4,5 % beschlossen, gültig ab dem 01.04.2026. Als Begründung wurden „überproportionale Honorarerhöhungen in den letzten Jahren“ angeführt: ,,Seit dem Jahr 2013 sind die durchschnittlichen Honorare psychotherapeutischer Leistungen um 52 Prozent gestiegen, im Vergleich zu 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Fachgruppen.’’

In einigen Praxen greift ein sogenannter Strukturzuschlag. Dieser wird jedoch nur gewährt, wenn eine bestimmte Mindestpunktzahl bei Leistungen wie Sprechstunden und genehmigungspflichtigen Behandlungen im Quartal erreicht wird. Selbst in diesen Fällen ergibt sich - den Berechnungen der GKV zu Folge - eine Honorarabsenkung von etwa 2,3 % für das laufende Jahr. (GKV)

Da es für psychotherapeutische Leistungen ,,überproportionale Honorarerhöhungen’’ gegeben hat, stand offenbar bei keiner der Arztgruppen eine Honorarkürzung je im Raum. Wenn Einsparungen notwendig sind, stellt sich die Frage, warum gerade bei der Fachgruppe gekürzt wird, die ohnehin das geringste Honorar erhält und nur 1,1%-1,5% des Gesamtbudgets der vertragsärztlichen Versorgung ausmacht.

,,Überproportionale Honorarerhöhungen“ erscheinen dabei fragwürdig, wenn man berücksichtigt, dass Psychotherapeuten seit Jahren für eine angemessene Vergütung kämpfen. Der Verdienst einer Arztpraxis liegt (im fachübergreifenden Durchschnitt) bei ca. dem Dreifachen einer psychotherapeutischen Praxis. Zwar haben ärztliche Praxen höhere Kosten für Personal, Geräte und Verwaltung – doch rechtfertigt dies tatsächlich eine derart große Differenz?

Das Bundessozialgericht hat wiederholt bestätigt, dass das Honorar für die psychotherapeutische Versorgung zu gering ausfällt.
Das Bundessozialgericht hat wiederholt festgestellt, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu gering ausfällt (Bundessozialgericht, 1999, 2004, 2017). Ausgelastete Psychotherapeuten sollten ,,ebenso viel verdienen können wie eine vergleichbare Facharztgruppe (für 2000 und 2001 die Hausärzte; ab 2002 empfiehlt das BSG, die Nervenärzte vergleichend heranzuziehen).’’ Die Urteile des BSG haben in der Vergangenheit jedoch nicht zu einer entsprechenden Honoraranpassung geführt. Denn das Gericht kann Missstände feststellen, aber die konkrete Umsetzung hängt von Verhandlungen, Politik und Finanzierung ab – und dort entstehen die Verzögerungen oder unvollständigen Anpassungen. (Deutsches Ärzteblatt)

Wird sich der Beruf eines Psychotherapeuten zukünftig noch lohnen?
Wenn nein, mit welchen Folgen ist zu rechnen?

Steigende Kosten und Inflation betreffen auch psychotherapeutische Praxen.Hinzu kommt, dass steigende Kosten und die anhaltende Inflation auch psychotherapeutische Praxen erheblich belasten. Niemand käme auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen insbesondere nicht bei der ohnehin und zu Unrecht am niedrigsten vergüteten Fachgruppe.

Kosten und Einnahmen stehen bald in keinem Verhältnis mehr.Die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist langwierig: 5-6 Jahre Psychologie- oder Medizinstudium und anschließend eine 3-7-jährige Ausbildung in der entsprechenden Fachkunde. Die Kosten dafür liegen ungefähr zwischen 20.000€ und 35.000€ und werden oft über einen Kredit finanziert. Die Praxisgründung in der vertragsärztlichen Versorgung ist mit einem Praxiskauf verbunden. Die Ausgaben hierfür können mittlerweile bei einem 6-stelligen Betrag liegen.

Folgen
Vor dem Hintergrund von hohen Krediten, steigenden Kosten und gekürztem Honorar könnte die Niederlassung als Psychotherapeut künftig zunehmend unattraktiv oder gar zu einem Luxus werden. Dies hätte zur Folge, dass sich immer weniger Psychologen und Ärzte zu Psychotherapeuten ausbilden lassen und somit weniger Therapieplätze zur Verfügung stehen. Im Gegensatz dazu steht der gleichzeitig steigende Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung – insbesondere seit der Corona-Pandemie.

Die ohnehin schon langen Wartezeiten würden steigen und mit ihr die Zahl der Symptomverschlechterungen, der Chronifizierungen und der Krankentage. Zudem würden vermehrt Psychopharmaka verschrieben, die zwar Symptome reduzieren jedoch nicht deren Ursachen beheben. Darüber hinaus steigt die Wahrscheinlichkeit von Drogenkonsum zur Selbstmedikation, und es kann zu weitreichenden Folgen für Familienangehörige führen bis hin zur Weitergabe psychischer Erkrankungen über Generationen hinweg.

In vielen Fällen werden dadurch kostenintensivere Maßnahmen notwendig, wie (teil-) stationäre Behandlungen. Im schlimmsten Fall mündet dies sogar in Berufsunfähigkeit oder Frühverrentung. Die daraus entstehenden Kosten übersteigen die Ausgaben für eine frühzeitige ambulante Psychotherapie um ein Vielfaches. (bdp)

Zudem kann psychisches Leid über die langen Wartezeiten hinweg ein Ausmaß annehmen, das für Betroffene kaum noch erträglich ist. Ohne adäquate Behandlung kann hier von einer steigenden Suizidrate ausgegangen werden. In Deutschland nimmt sich etwa jede Minute ein Mensch das Leben. Im Sinne der Humanität sollte es daher ein zentrales Anliegen sein, dem entgegenzuwirken und dies zu verhindern.

Ebenso die positiven Auswirkungen von Psychotherapie auf die Resilienz einer Gesellschaft, die sie im Umgang mit Krisen wie Krieg, Pandemie und Klimawandel stärkt werden außer Acht gelassen und seien hier nur kurz erwähnt.

Was ist der Subtext, wenn die Honorarkürzung finanzielle Löcher nicht stopft und ein eingeschränktes Angebot von ambulanter Psychotherapie zu vielfach höheren Folgekosten führen?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen tatsächlichen Nutzen eine Einsparung von 4,5 % bei einem ohnehin geringen Budgetanteil von 1,1 % - 1,5% haben soll. Die finanziellen Einsparungen dürften minimal sein – insbesondere, wenn gleichzeitig hohe Folgekosten durch unzureichende Versorgung entstehen.

Es bleiben die Fragen: Geht es um kurzfristige Einsparungen, die in den darauffolgenden Jahren jedoch zu weit höheren Kosten führen? Oder um unzureichende Humanität? Handelt es sich um Unwissenheit darüber, was Psychotherapie bedeutet und bewirken kann? Oder um mangelnde Wertschätzung gegenüber dieser Profession? Wird langfristig sogar eine Verdrängung aus der vertragsärztlichen Versorgung in Kauf genommen? Letzteres hätte zur Folge, dass psychotherapeutische Behandlung künftig nur noch für Menschen zugänglich ist, die über entsprechende finanzielle Möglichkeiten verfügen.

Die Wirksamkeit von Psychotherapie ist wissenschaftlich belegt. Diese zu ignorieren, würde bedeuten, evidenzbasierte Versorgung zugunsten kurzfristiger Einsparungen aufs Spiel zu setzen, die in Folge zu weit höheren Kosten in den kommenden Jahren führen würden - die Menschlichkeit sei auch an dieser Stelle erwähnt.

Ziele
Entscheidend ist nicht allein die Rücknahme der Honorarkürzung, sondern vor allem, endlich eine angemessene Vergütung für psychotherapeutische Leistungen sicherzustellen.

Darüber hinaus ist es entscheidend, weiterhin Teil der vertragsärztlichen Versorgung zu bleiben, um den Zugang zur Psychotherapie auch für Menschen sicherzustellen, die sich eine private Finanzierung nicht leisten können.

Gleichzeitig gilt es, die Bedeutung und den Nutzen von Psychotherapie für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft insgesamt sichtbarer zu machen.

Unterstützung
Wenn wir niedergelassenen Psychotherapeuten streiken, gefährden wir durch den Verdienstausfall unsere eigene Existenzgrundlage und können die psychotherapeutische Unterstützung für unsere Patienten nicht mehr adäquat aufrechterhalten. Deshalb sind wir umso mehr auf die Unterstützung anderer angewiesen – sei es durch das Unterzeichnen von Petitionen, den Streik von Psychotherapeuten im Angestelltenverhältnis, die Teilnahme an Demonstrationen, das Veröffentlichen entsprechender Beiträge in den Medien oder die Einflussnahme auf zentrale Entscheidungen im Gesundheitswesen.

Wenn Sie die Einwände gegen die Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen teilen, unterstützen Sie bitte die Petition sowie entsprechende Initiativen und teilen Sie diese mit möglichst vielen Menschen. Sie können sich per E-Mail und auf dem Postweg an das Bundesgesundheitsministerium oder Ihre Krankenkasse wenden:

 

Link zur Petition Aktionsbündnis Demos Hintergründe verstehen

 

Bundesgesundheitsministerium:

E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

Postanschrift: Bundesministerium für Gesundheit

11055 Berlin

 

Mit freundlichen und betroffenen Grüßen

Kathrin Höhne